• Im Prozess um ein getötetes Baby wurde der wegen Mordes angeklagte Vater befragt.
  • Der 32-Jährige gab vor dem Wiener Landesgericht an, die Tat zu bereuen und sprach über eine psychischen Diagnosen.
  • Ein Urteil im Fall wird gegen Abend erwartet.

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Am Montag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen jene Eltern fortgesetzt worden, denen im Zusammenhang mit dem Tod ihrer elf Wochen alten Tochter Mord vorgeworfen wird. Der Vater wurde ergänzend zum Tatvorwurf sowie seinen psychischen Erkrankungen vernommen. Wie bereits beim Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch gab er zu, das Baby drei Mal geschüttelt, aber nicht mit dem Ableben der Tochter gerechnet haben.

„Ich hätt’s nicht tun sollen“, schluchzte der 32-Jährige im Großen Schwurgerichtssaal, „es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht Vorwürfe mache. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht die Zeit zurückdrehen möchte. Ich hab‘ sie geliebt.“ Beim dritten Mal habe er die weinende Kleine heftiger als die beiden vorangegangenen Male geschüttelt, um diese zu beruhigen.

Anklage wegen Mordes durch Unterlassung: 23-jährige Mutter soll wegsehen haben

Laut Anklage hat der Mann das Baby mehrfach, zuletzt am 4. Juni 2021 derart kräftig geschüttelt, dass es an einer traumabedingten Sauerstoffunterversorgung des Hirns starb. Die 23-jährige Mutter soll weggeschaut haben – ihr wird Mord durch Unterlassung angekreidet. Die Frau bestreitet das, ihr Ex-Partner betonte am Montag erneut, die ersten zwei Male sei sie nicht dabei gewesen, beim dritten Mal habe sie aber „die letzten zwei Sekunden gesehen“. Er wolle aber nicht, „dass sie büßen muss“, weil sie „nichts getan“ habe. Er habe seiner Tochter „nicht absichtlich“ wehgetan, denn er habe „sonst alles gemacht, dass es ihr gut geht“, bekräftigte er: „Ich hab‘ sie oft gefüttert, genommen, gewickelt, geschaut, dass sie ihre Vitamin D-Tropfen bekommt.“

Im Anschluss wurden die psychischen Erkrankungen des Mannes erörtert, der sich seit 2007 in psychiatrischer Behandlung befindet. „Ich hab‘ eine Angststörung. Ich hab‘ öfters Panikattacken. Ich hab‘ eine emotionale Persönlichkeitsstörung. Borderline, was zu Selbstverletzungen führt. Des öfteren Depressionen. ADHS“, zählte der 32 -Jährige die Diagnosen auf. Er nehme täglich „sehr viele Medikamente. Neun, zehn“. Außerdem konsumiere er „leider Alkohol“, sei spielsüchtig und habe mehrere Selbstmordversuche unternommen: „Aus Verzweiflung, wenn niemand da ist und mir hilft, verletze ich mich.“ Der Alkohol bewirke, dass seine grundsätzliche Ungeduld zunehme. Zum Zeitpunkt des letztmaligen Schüttelns seiner Tochter sei er alkoholisiert gewesen, räumte der Angeklagte ein.

Angeklagtem drohen zehn bis 20 Jahre Haft – und die Unterbringung in einer Anstalt

Für den 32-Jährigen geht es im Fall eines Schuldspruchs nicht nur um zehn bis 20 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hat zusätzlich die Einweisung des an sich zurechnungsfähigen Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz zufolge weist der 32-Jährige derart gravierende psychische Auffälligkeiten auf, dass ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten sind.

Konkret erwähnte Schranz in diesem Zusammenhang schwere Körperverletzungen. Die aus der Vielzahl seiner psychischen Auffälligkeiten – darunter eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung – resultierende „Gemengelage“ mache den Angeklagten gefährlich, seine Impulskontrolle sei stark herabgesetzt, legte Schranz den Geschworenen dar. Der Mann falle in die Kategorie jener Straftäter, bei denen statistisch betrachtet mit einer Wahrscheinlichkeit von 48 Prozent mit einem Rückfall binnen zehn Jahren zu rechnen ist. Eine Therapie – der 32-Jährige steht bereits in psychiatrischer Behandlung – sei „unbedingt erforderlich, wahrscheinlich zu intensivieren“, sagte Schranz. Deswegen sei im Fall einer Verurteilung die Unterbringung im Maßnahmenvollzug zu befürworten.

Gerichtspsychiater stuft Mutter als zurechnungsfähig ein

Zur angeklagten Mutter stellte der Gerichtspsychiater fest, bei dieser sei Zurechnungsfähigkeit gegeben. Die Frau liege in intellektueller Hinsicht im unteren Bereich, sei aber nicht minderbegabt. Schranz berichtete außerdem, dass ihm die 23-Jährige bei seiner Begutachtung gezeigt hätte, wie der Vater das Baby geschüttelt habe. „Sie war durchaus in der Lage, das genau zu zeigen“, hielt der Sachverständige fest. Mit den Urteilen dürfte in den Abendstunden zu rechnen sein.